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Pferd

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Registrierungspflicht für Pferdezüchter

Laut VERORDNUNG (EG) Nr. 504/2008 DER KOMMISSION vom 6. Juni 2008 zur Umsetzung der Richtlinien 90/426/EWG und 90/427/EWG des Rates in Bezug auf Methoden zur Identifizierung von Equiden müssen Pferde ab 2010 nicht nur mit einem Equidenpass ausgestattet, sondern auch elektronisch gekennzeichnet und in einer zentralen Datenbank erfasst werden.

Mit der Überarbeitung der neuen Viehverkehrsverordnung vom 12.02.2010 wurde für Deutschland entschieden, dass alle nach dem 01.07.2009 geborenen Fohlen mit einem elektronischen Transponder, dem sogenannten Microchip, gekennzeichnet werden müssen.

Die spezielle 15 stellige Microchipnummer soll beim Pferdezuchtverband und darüber hinaus in der HIT-Datenbank in München, die auch für andere Tierarten existiert, registriert werden.

Die bei den Tierärzten vorrätigen gültigen Microchips dürfen für Pferde nicht mehr verwendet werden.

Der Brand

Der Brand ist nun nicht mehr verpflichtend, wird aber von den meisten Pferdezuchtverbänden weiterhin empfohlen.

Pferde ohne Abstammung

Für Pferde ohne Abstammung, die einen Equidenpass ohne Zuchtdokument erhalten, sind die Microchips bei den Geschäftsstellen der Pferdezuchtverbände zusammen mit dem Pass zu beantragen.

Der Microchip wird nach der Antragstellung dem Pferdehalter zugeschickt, wo er dann vom Tierarzt implantiert werden kann. Die Aufnahme und das Setzen der Microchips können gleichzeitig durch einen Verbandsmitarbeiter bei einer zentralen Veranstaltung (Fohlenschau, Stuteneintragung ect.) oder zu einem Einzeltermin durchgeführt werden.

Tierhalternummer

Die Tierhalternummer muss in der HIT-Datenbank gespeichert werden. Die Registriernummer wird von den Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärämtern (LÜVA) der Landkreise vergeben. Vom Züchter bzw. Antragsteller des Pferdepasses ist sie stets mit anzugeben.

Bezüglich des Verfahrens für registrierte Equiden soll sich der Halter an seinen Pferdezuchtverband oder seine Sport- oder Wettkampforganisation wenden.


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